BEANTWORTUNG DER
FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG ?
Berlinische Monatsschrift. Dezember-Heft 1784. S. 481-494
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AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten
Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich
seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel
des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt,
sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe
Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch
der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit
sind die Ursachen, warum ein so großer
Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung
freigesprochen [A482] (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens
unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu
deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig
zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger,
der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät
beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.
Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere
werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.
Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter
das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit,
außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich
halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über
sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh
zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese
ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen,
darin sie sie einsperreten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher
die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen.
Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden
durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel
von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von
allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der
ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit [A483] herauszuarbeiten.
Er hat sie sogar liebgewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig,
sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den
Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen
Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs
seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden
Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über
den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu
dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur
wenige, denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes
sich aus der Unmündigkeit herauszuwickeln und dennoch einen sicheren
Gang zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich;
ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich.
Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten
Vormündern des großen Haufens finden, welche, nachdem sie
das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer
vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes
Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist
hiebei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses
Joch gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben,
wenn es von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung
unfähig sind, dazu aufgewiegelt [A484] worden; so schädlich
ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen selbst
rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen sind.
Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch
eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem
Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung,
aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern
neue Vorurteile werden, ebensowohl als die alten, zum Leitbande des
gedankenlosen großen Haufens dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit;
und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen
mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen
Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen Seiten rufen:
Räsonniert nicht! Der Offizier sagt: Räsonniert nicht, sondern
exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert nicht, sondern bezahlt! Der
Geistliche: Räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger
Herr in der Welt sagt: Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber
ihr wollt, aber gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung
der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung
hinderlich, welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich? – Ich
antworte: Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit
frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande
[A485] bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters
sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt
der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter
dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen,
den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen
ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft
machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse
des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittelst
dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten
müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung
zu öffentlichen Zwecken gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung
dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht
erlaubt zu räsonnieren; sondern man muß gehorchen. Sofern
sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen
gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht,
mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publikum
im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet, kann er allerdings
räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden,
zu denen er zum Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde
es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen
etwas anbefohlen wird, im Dienste [A486] über die Zweckmäßigkeit
oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte;
er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht
verwehrt werden, als Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste
Anmerkungen zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.
Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben
zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn
sie von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal, (das allgemeine
Widersetzlichkeiten veranlassen könnte), bestraft werden. Ebenderselbe
handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht entgegen,
wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit
solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert.
Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern
und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen
Vortrag zu tun, denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden.
Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu,
alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über
das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer
Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.
Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden
könnte. Denn was er zufolge seines Amts als Geschäftträger
der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung [A487] dessen
er nicht freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern
das er nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen angestellt
ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind
die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen
praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst
nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren
Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht
ganz unmöglich ist, daß darin Wahrheit verborgen läge,
auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern Religion
Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere
darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten
können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also,
den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde
macht, ist bloß ein Privatgebrauch, weil diese immer nur eine
häusliche, obzwar noch so große Versammlung ist; und in
Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es auch nicht
sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter,
der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt
spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner
Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich
seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu
sprechen. Denn daß die Vormünder des Volks [A488] (in geistlichen
Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit,
die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber sollte nicht
eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung oder
eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern
selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses unveränderliches
Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über
jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen
und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich.
Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom
Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings
null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch
Reichstage und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt
sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören,
das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich
werden muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse
zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in
der Aufklärung weiterzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen
wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade
in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen
dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter
Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein [A489] alles dessen,
was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in
der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen
könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung
eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine
gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem der Bürger,
vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der Qualität
eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften, über das
Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen,
indessen die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die
Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit
gekommen und bewähret worden, daß sie durch Vereinigung
ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron
bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die
sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer veränderten
Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen zu
hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche,
von niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung auch
nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen, und dadurch
einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung gleichsam
zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft
nachteilig zu machen ist schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann
zwar für seine Person [A490] und auch alsdann nur auf einige Zeit
in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben;
aber auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine Person, mehr aber
noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte
der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber
nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf,
das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen;
denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den
gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf
sieht, daß alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen
Ordnung zusammenbestehe, so kann er seine Untertanen übrigens
nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun
nötig finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten,
daß nicht einer den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung
und Beförderung desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten.
Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt,
indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins
reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl
wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem
Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos, als auch und noch
weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt soweit erniedrigt, den geistlichen
Despotism einiger Tyrannen [A491] in seinem Staate gegen seine übrigen
Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun
gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der
Aufklärung. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen,
im ganzen genommen, schon imstande wären oder darin auch nur gesetzt
werden könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes
ohne Leitung eines andern sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch
sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch das Feld geöffnet
wird, sich dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse der allgemeinen
Aufklärung oder des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit
allmählich weniger werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen.
In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung
oder das Jahrhundert FRIEDERICHS.
Ein Fürst, der es seiner nicht
unwürdig findet zu sagen,
daß er es für Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen
nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen,
der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz von sich ablehnt,
ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren Welt und
Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche
Geschlecht der Unmündigkeit, wenigsten von seiten der Regierung,
entschlug und jedem frei ließ, sich [A492] in allem, was Gewissensangelegenheit
ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige
Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol
hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der Qualität
der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen;
noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt
ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus,
selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst
mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser
doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche
Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen
sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit
heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin
zu erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt
der Aufklärung, d. i. des Ausganges der
Menschen aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich
in Religionssachen gesetzt, weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften
unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über ihre
Untertanen zu spielen, überdem auch jene Unmündigkeit, so
wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist.
Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt,
geht noch weiter und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner
Gesetzgebung [A493] es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben,
von ihrer eigenen Vernunft öffentlichen Gebrauch zu machen und
ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit
einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich
vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch
kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur
derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor
Schatten fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches
Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann
das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: Räsonniert, soviel
ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht! So zeigt sich
hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge; sowie
auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet, darin fast alles
paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit
scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft und setzt ihr
doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft
hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten.
Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für
den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf
zum freien Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich
zurück auf die Sinnesart des Volks, (wodurch dies der Freiheit
zu handeln [A494] nach und nach fähiger wird), und endlich auch
sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich
findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde
gemäß zu behandeln.
Königsberg in Preußen,
den 30. Septemb. 1784. I. Kant.